Evaluationsverfahren
Der Stabilitätsrat beschließt gemäß § 4 Stabilitätsratsgesetz aufgrund einer umfassenden Prüfung, ob in einer Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht.
Dafür setzt der Stabilitätsrat einen Evaluationsausschuss ein, dem die Finanzstaatssekretärinnen bzw. Finanzstaatssekretäre von Bund und vier Ländern angehören. Der Evaluationsausschuss prüft detailliert die Haushaltslage der betroffenen Gebietskörperschaft und legt dem Stabilitätsrat bis zur nächsten Sitzung einen Bericht mit den Ergebnissen seiner Prüfung vor.
In seiner 2. Sitzung am 15. Oktober 2010 hat der Stabilitätsrat einen Evaluationsausschuss zur Prüfung der Haushaltsage der Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein eingesetzt.
Diese Arbeit wurde mit der Sitzung am 8. Juni 2021 beendet.
Evaluationsberichte 2011 - Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein
In seiner 24. Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Stabilitätsrat einen Evaluationsausschuss zur Prüfung der Haushaltsage des Landes Bremen eingesetzt.
Evaluationsberichte 2022 - Bremen
In seiner 30. Sitzung am 5. Dezember 2024 hat der Stabilitätsrat dem bestehenden Evaluationsausschuss auch mit der Prüfung der Haushaltslage des Saarlandes beauftragt.
Diese Arbeit wurde mit der Sitzung am 9. Dezember 2025 beendet.
Evaluationsbericht 2025 - Saarland

















