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Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse

Der Stabilitätsrat überwacht gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz ab dem Jahr 2020 die Einhaltung der Verschuldungsregel des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes durch den Bund und jedes einzelne Land für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr.

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Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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