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Konjunkturbereinigungsverfahren

Der Bund wendet für die Ermittlung der Konjunkturkomponente das Bundesver­fahren an. Die Länder haben gegenüber dem Sekretariat des Stabilitätsrates eine Erklärung abgegeben, ob die Konjunkturkomponente nach Bundesverfahren oder nach Konsolidierungshilfenverfahren ermittelt wird. Die getroffene Wahl des Kon­junkturbereinigungsverfahrens ist für einen Zeitraum von jeweils fünf aufeinander folgenden Plan-Jahren verbindlich.

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Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 6. Mai 2024

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