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Harmonisiertes Analysesystem

Die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes (Schuldenbremse) wird durch ein harmonisiertes, an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientiertes Analysesystem gemäß Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz überwacht .

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 6. Mai 2024

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