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Kompendium

Die Grundlagen für die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und jedem einzelnen Land gemäß Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz sind in einem Kompendium dargelegt, das der Stabilitätsrat im Dezember 2018 beschlossen hat.

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Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 6. Mai 2024

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