Stabilitätsrat
Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.
Aktuelles
- 36. Sitzung des Stabilitätsrates
Die 36. Sitzung des Stabilitätsrates fand am 12. Oktober 2026 statt.
Mehr
Organisation des Stabilitätsrates
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sowie die Bundeswirtschaftsministerin. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
Mehr
Aufgaben des Stabilitätsrates
Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Außerdem spielt der Stabilitätsrat eine wichtige Rolle mit Blick auf die Einhaltung des für Deutschland im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfads.
Mehr
Beschlüsse und Beratungsunterlagen
Der Stabilitätsrat tritt in der Regel dreimal jährlich, im Frühjahr, im Herbst sowie im Dezember zusammen. Seine Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
Mehr
Dokumentation
Im Bereich „Dokumentation" werden die Veröffentlichungen des Stabilitätsrates thematisch aufbereitet.
Mehr
Beirat
Der Beirat des Stabilitätsrates ist ein unabhängiges Sachverständigengremium. Er unterstützt den Stabilitätsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe, die Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfads zu überwachen.
Mehr

















