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Stabilitätsrat

Foto: Blick auf die Gebäude des BMF und des Bundesrats

Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Aktuelles

  • Außerordentliche Stellungnahme des Beirats zur 28. Sitzung des Stabilitätsrates 12/2023
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  • 28. Sitzung des Stabilitätsrates
    Die 28. Sitzung des Stabilitätsrates fand am 18. Dezember 2023 im Rahmen einer Videokonferenz statt.
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Organisation des Stabilitätsrates

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundeswirtschaftsminister. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
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Aufgaben des Stabilitätsrates

Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Außerdem spielt der Stabilitätsrat eine wichtige Rolle mit Blick auf die Einhaltung der für Deutschland geltenden europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin. Insbesondere wacht er darüber, dass die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen insgesamt die im Haushaltsgrundsätzegesetz festgelegte Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
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Beschlüsse und Beratungsunterlagen

Der Stabilitätsrat tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel im Juni und im Dezember, zusammen. Seine Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
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Dokumentation

Im Bereich „Dokumentation" werden die Veröffentlichungen des Stabilitätsrates thematisch aufbereitet.
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Beirat

Der Beirat des Stabilitätsrates ist ein unabhängiges Sachverständigengremium. Er unterstützt den Stabilitätsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe, die Einhaltung der Obergrenze des gesamtwirtschaftlichen strukturellen Finanzierungsdefizits zu überwachen.
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Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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Dokumentensuche

Gezielte Suche nach den Veröffentlichungen des Stabilitätsrates

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