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Organisation

Im Bereich "Organisation" werden die Mitglieder und die Gremien des Stabilitätsrates vorgestellt sowie die gesetzlichen Grundlagen und die Geschäftsordnung des Stabilitätsrates aufgeführt.

Vorsitz und Mitglieder

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister. Den Vorsitz im Stabilitätsrat führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der/die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
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Beschlussfassung

Die Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst.
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Sekretariat

Die Arbeit des Stabilitätsrates und seiner Gremien wird durch ein Sekretariat unterstützt.
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Arbeitskreis Stabilitätsrat

Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Finanzministerien der Länder und des Bundeswirtschaftsministeriums.
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Evaluationsausschuss

Der Evaluationsausschuss wird vom Stabilitätsrat zur Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft sowie zur Vereinbarung eines Sanierungsprogramms eingesetzt.
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Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen des Stabilitätsrates bilden Artikel 109a Grundgesetz und das Stabilitätsratsgesetz. Mit dem Konsolidierungshilfengesetz, dem Finanzausgleichsgesetz und dem Haushaltsgrundsätzegesetz werden dem Stabilitätsrat weitere Aufgaben übertragen.
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Geschäftsordnung

Gemäß § 1 Absatz 5 Stabilitätsratsgesetz hat sich der Stabilitätsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
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Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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Gezielte Suche nach den Veröffentlichungen des Stabilitätsrates

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