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Arbeitskreis Stabilitätsrat

Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Finanzministerien der Länder und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der Arbeitskreis Stabilitätsrat bereitet die Sitzungen des Stabilitätsrates vor und erstellt Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

Zusätzlich zu den regulären Terminen des Stabilitätsrates im Frühjahr und Dezember tritt der Arbeitskreis im September zusammen, um die gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalts- und Finanzplanungen der Gebietskörperschaften zu beraten. An dieser Sitzung nehmen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Deutschen Bundesbank als Gäste teil.

Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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