Stabilitätsrat
Stabilitätsrat zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.
Aktuelles
- 5. Sitzung des Stabilitätsrates
Die 5. Sitzung des Stabilitätsrates wird am 24. Mai 2012 stattfinden.
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Organisation des Stabilitätsrates
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
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Aufgaben des Stabilitätsrates
Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 jährliche Stabilitätsberichte vor. Dem Stabilitätsrat sind per Gesetz weitere Aufgaben übertragen worden.
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Beschlüsse und Beratungsunterlagen
Der Stabilitätsrat hat sich am 28. April 2010 in Berlin konstituiert. Er tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel im Mai und im Oktober, zusammen. Seine Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
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Dokumentation zur Haushaltsüberwachung
Im Bereich „Dokumentation" werden die Veröffentlichungen des Stabilitätsrates thematisch aufbereitet. Dazu gehören die Stabilitätsberichte und die Haushaltskennziffern des Bundes und der Länder sowie die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu.
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