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Sanierungsberichterstattung

Die Gebietskörperschaft berichtet nach § 5 Absatz 2 StabiRatG halbjährlich über die Umsetzung des vereinbarten Sanierungsprogramms. In seinen Sitzungen im Mai bzw. im Dezember überprüft der Stabilitätsrat die Umsetzung.

Die Sanierungsberichte werden hier zum Download bereitgestellt.

Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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