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Unterrichtung der Parlamente

Gemäß § 9 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetzt werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die ihnen zugrundeliegenden Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahmen des Beirats nach § 8 Absatz 3 Satz 1 den jeweiligen Parlamenten zugeleitet.

Die Unterlagen werden hier zum Download bereitgestellt.

Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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