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Gemeinsames Schema

Das "Gemeinsame Schema" ist eine von Bund und Länder abgestimmte Darstellung der Haushalte. Es dient der notwendigen Durchsichtigkeit und Vergleichbarkeit der Haushalte und erleichtert somit die Koordinierung der Finanzplanungen.

Das "Gemeinsame Schema" basiert auf dem System der Gruppierungen. Es umfasst das laufende Haushaltsjahr, den Zeitraum der aktuellen Haushalts-aufstellung sowie die Fortschreibung der drei folgenden Haushaltsjahre.

Das "Gemeinsame Schema" wurde erstmals im Jahre 1968 im Rahmen der Beratungen des Finanzplanungsrates eingeführt und wird seitdem stetig weiterentwickelt.

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Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 6. Mai 2024

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