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Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung

Die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen bildet neben den Kennziffern ein weiteres Element des Frühwarnsystems.

Während die Überschreitung der Schwellenwerte der Kennziffern auf eine aktuell drohende Haushaltsnotlage hinweist, soll die Projektion die Gefahr einer zukünftig drohenden Haushaltsnotlage frühzeitig identifizieren. Es ist jedoch nicht das Ziel der Projektion, die zukünftige Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben zu prognostizieren. Dies wäre angesichts der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung nicht sachgerecht.

Die Stabilitätsberichte müssen eine „Standardprojektion“ der Haushaltsentwicklung enthalten, der einheitliche Annahmen über die Einnahmenentwicklung zu Grunde liegen. Darüber hinaus können die Gebietskörperschaften im Bericht eine eigene Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung vorlegen. Dabei kann aus drei vorgegebenen Verfahren gewählt werden.

Die Standardprojektion ermittelt, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende des Projektionszeitraums von sieben Jahren eine Überschreitung des Schwellenwerts der Kennziffer Schuldenstand gerade noch vermieden wird, wenn die Schuldenstandsquote gegenüber dem Ausgangsjahr konstant gehalten wird.

Als Projektionszeitraum werden sieben Jahre gewählt, um über den Finanzplanungszeitraum hinaus die Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage erkennen zu können. Dabei konzentriert sich die Standardprojektion auf die Kennziffer Schuldenstand als Resultat langfristiger haushaltswirtschaftlicher Entwicklungen. Die Stabilisierung des Schuldenstands im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gilt im Rahmen finanzwissenschaftlicher Analysen als wichtiger Maßstab für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Finanzpolitik.

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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