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Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage

Die vier Kennziffern Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand bilden das zentrale Element der laufenden Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat.

Kennziffernsystem

Bei der Beurteilung der Haushaltslage werden zwei Zeiträume unterschieden. Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vorangegangenen Jahre und die Haushaltsplanungen des laufenden Jahres. Der Zeitraum der Finanzplanung umfasst die aktuellen Entwürfe für das folgende Jahr sowie die weiteren Ansätze der Finanzplanung. Somit wird ein Zeitraum von bis zu sieben Jahren betrachtet, der die Haushaltsentwicklung umfassend abbildet.

Für jede der vier Kennziffern werden Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist. Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist.

Finanzierungssaldo

Der Finanzierungssaldo ist eine wichtige Kennziffer zur Beurteilung der Lage öffentlicher Haushalte. Für die Länder ist er definiert als Finanzierungssaldo, der bereinigt wird um den Saldo finanzieller Transaktionen und um konjunkturelle Einflüsse (implizit durch Vergleich mit Länderdurchschnitt). Für den Bund wird dessen struktureller Finanzierungssaldo herangezogen, der ebenfalls um den Saldo finanzieller Transaktionen und explizit um konjunkturelle Einflüsse bereinigt wurde.

Für den Bund wird der Referenzwert aus der zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme gemäß Schuldenbremse des Bundes abgeleitet. Der Schwellenwert des Bundes gilt als nicht eingehalten, wenn dessen struktureller Finanzierungssaldo in Abgrenzung des Stabilitätsrates um mehr als 50 € je Einwohner ungünstiger als der Referenzwert ist.

Bei den Ländern überschreitet die Kennziffer im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage den Schwellenwert, wenn ein negativer Finanzierungssaldo um mehr als 200 € je Einwohner ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zugrunde gelegt und – um konjunkturellen Abschwüngen Rechnung zu tragen – um 50 € je Einwohner reduziert.

Kreditfinanzierungsquote

Die Kreditfinanzierungsquote ist definiert als das Verhältnis der Nettokreditaufnahme zu den bereinigten Ausgaben. Die Kreditfinanzierungsquote gibt an, in welchem Ausmaß der betrachtete Haushalt durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert wird.

Für den Bund wird als Schwellenwert für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Kreditfinanzierungsquote des Bundeshaushalts der letzten fünf Jahre (mindestens null) zzgl. 6 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.

Bei den Ländern gilt der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn eine positive Kreditfinanzierungsquote um mehr als 3 Prozentpunkte ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zuzüglich eines Aufschlags von 2 Prozentpunkten.

Zins-Steuer-Quote

Die Zins-Steuer-Quote drückt das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen aus. Die Steuereinnahmen der Länder werden um die Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuer (Finanzkraftausgleich) bereinigt sowie um die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen, die Gemeindesteuerkraft-Bundesergänzungszuweisungen, die Bundesergänzungszuweisungen zum durchschnittsorientierten Forschungsförderungsausgleich, die Förderabgabe und die Kfz-Steuer-Kompensation erhöht.

Für den Bund wird als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Zins-Steuer-Quote des Bundeshaushalts der letzten fünf Jahre zuzüglich 6 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.

Für die Länder wird die Zins-Steuer-Quote am Länderdurchschnitt gemessen. Der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn die Zins-Steuer-Quote 140 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 150 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zuzüglich eines Aufschlags von 1 Prozentpunkt.

Schuldenstand

Der Schuldenstand misst generell die Schulden zum 31. Dezember eines Jahres beim nicht-öffentlichen Bereich und beim öffentlichen Bereich ohne Schulden beim Bund und jeweils ohne Kassenkredite.

Für den Bund wird der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (Schuldenstandsquote) betrachtet. Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der Schuldenstandsquote des Bundes der letzten fünf Jahre zuzüglich 6 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.

Für die Länder wird aus Gründen der Vergleichbarkeit der Schuldenstand im Verhältnis zur Einwohnerzahl betrachtet. Der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Schuldenstand je Einwohner 130 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 220 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zuzüglich 100 € je Einwohner und Jahr.

Datengrundlage der Kennziffern

Die auf das Haushalts-Ist bezogenen Kennziffern der beiden Vorjahre basieren auf der Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die aktuellen Daten zu den Soll-Ansätzen des laufenden Jahres übermitteln die Gebietskörperschaften dem Sekretariat des Stabilitätsrates.

Das Sekretariat stellt die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage zusammen, berechnet die für das jeweilige Jahr gültigen Schwellenwerte und übermittelt sie bis Ende Mai an die Gebietskörperschaften.

Die Kennziffern im Zeitraum der Finanzplanung weisen die Gebietskörperschaften auf der Grundlage ihrer aktuellen Planungen in ihren Stabilitätsberichten aus.

Zusatzinformationen

Dokumentation

Hier finden Sie die Dokumente zu diesem Thema.

Zur Dokumentation

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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