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Berichtswesen

Der Bund und die Länder legen dem Stabilitätsrat ihre Stabilitätsberichte spätestens bis Mitte Oktober vor. Im Zentrum der Berichte stehen die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage und die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen.

Die Stabilitätsberichte bilden die Grundlage für die Beratungen in der Herbstsitzung des Stabilitätsrates. Der Termin fügt sich in den jährlichen „Haushaltskreislauf“ ein: Der Stabilitätsrat tritt zusammen, nachdem in den Sommermonaten die Kabinette des Bundes und der meisten Länder ihre Beschlüsse zu den Haushaltsentwürfen und den mittelfristigen Finanzplanungen fassen und bevor im Herbst bzw. Winter die jeweiligen Parlamente die Haushaltspläne verabschieden.

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 18. Dezember 2023

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